Mutter Kind Kur – diese Dinge sollte man wissen

Eine Mutter-Kind-Kur ist eine spezielle medizinisch-therapeutische Maßnahme für Mütter und deren Kinder. Ein Anspruch besteht aufgrund des fünften Sozialgesetzbuches und soll dabei helfen, gesundheitliche Probleme bzw. Erkrankungen zu verhindern, ihnen vorzubeugen oder eine Verschlimmerung zu vermeiden. Im folgenden Text finden Sie alles, was Sie über das Thema Mutter-Kind-Kur wissen sollten.

Was ist eine Mutter-Kind-Kur?

Bei einer Mutter-Kind-Kur handelt es sich um eine präventive bzw. um eine Rehabilitationsmaßnahme. Sie findet in einer Kurklinik statt und soll einer Verschlimmerung von vorhandenen Krankheiten und Beschwerden verhindern. Darüber hinaus dient sie dazu, Erkrankungen vorzubeugen. Im Vergleich zu einer klassischen Kur ist es bei einer Mutter-Kind-Kur, die auch Mukiku genannt wird, möglich die Kinder mitzunehmen.

Wer hat Anspruch auf eine Mukiku?

Anspruch auf die Kur haben alle Personen, die in einer Erziehungsverantwortung stehen oder in der Vergangenheit standen. Das bedeutet, dass auch zum Beispiel Väter oder Großeltern von dem Angebot Gebrauch machen können. Das Recht zur Teilnehme besteht laut SGB V für gesetzlich Krankenversicherte. Aber auch Mütter, die privat Versichert sind, haben in den Basistarifen Anspruch auf eine Mukiku. Der Unterschied liegt hier lediglich in der gesetzlichen Regelung, die für die Berechtigung zu einer solchen Kur verantwortlich ist.

Voraussetzungen für die Beantragung und Bewilligung

Eine Mutter-Kind-Kur können Personen – nicht nur Mütter – beantragen, die eine Erziehungsverantwortung haben oder hatten. Damit der Antrag genehmigt wird, müssen von den Krankenkassen vorgegebene Voraussetzungen erfüllt sein. Diese sind schriftlich festgehalten und können auf Anfrage bei den Kassen bzw. im Internet eingesehen werden. Generell muss die Mutter-Kind-Kur – wie auch eine klassische Kur – dazu dienen, eine Krankheit bzw. deren Verschlechterung zu verhindern. Zudem müssen die Kuren in zugelassenen Sanatorien durchgeführt werden. Für die Dauer der Kur darf kein Urlaub beantragt werden. Die Mukiku kann auf Wunsch auch als reine Mutter-Kur ohne Kinder beantragt werden.

Wie funktioniert die Mukiku?

Die Mutter-Kind-Kur wird von der betroffenen Mutter beantragt. Der medizinische Dienst der Krankenkassen entscheidet dann, ob die Kur sinnvoll und gerechtfertigt ist oder nicht. Wurde dem Antrag stattgegeben, dann müssen sich die Mütter gemeinsam mit Ihren Kindern in das entsprechende Sanatorium begeben. Da es sich bei einer Mutter-Kind-Kur nicht um einen Urlaub handelt, gibt es ein Pflichtprogramm, an dem die Mütter teilnehmen müssen. Dieses wird individuell auf die Bedürfnisse der Mutter abgestimmt und kann zum Beispiel Psycho-, Bewegungs- und Gesprächstherapie, ein sportliches Programm, etc. beinhalten. Die begleitenden Kinder werden während der Dauer der Kur in der Klinik betreut. Das Angebot umfasst etwa kindergartenähnliche Leistungen oder Wissensunterricht für Kinder und Jugendliche, die der Schulpflicht unterliegen.

Dauer der Leistungen

Eine Mutter-Kind-Kur wird in der Regel für die Dauer von 21 Tagen bewilligt. Während der Maßnahme kann aus der Kurklinik heraus ein Antrag auf eine einwöchige Verlängerung gestellt werden, sodass man auf eine Gesamtdauer von vier Wochen kommt. Voraussetzung ist, dass die Verlängerung aus medizinischer oder psychologischer Sicht notwendig ist. Ein Anspruch auf die Mutter-Kind-Kur besteht gesetzlich einmal, alle vier Jahre. Hier sind jedoch unter Umständen Ausnahmen möglich, wenn die vorzeitige Teilnahme an einer weiteren Mukiku für das Wohlergehen und die Gesundheit der betroffenen Mutter zwingend erforderlich ist. Hierfür muss ggf. ein medizinisches Gutachten vorliegen. Die Entscheidung trifft der medizinische Dienst der Krankenkassen.

Welche Einrichtungen sind geeignet?

Da es sich bei der Mutter-Kind-Kur um eine medizinische Maßnahme handelt, deren Kosten von der Krankenkasse übernommen werden, kann man sich die Einrichtung, an der die Kur stattfindet in der Regel nicht aussuchen. Die Krankenkassen weisen Diese zu oder bieten einige Optionen zur Auswahl an. Generell muss für die Einrichtung für die Genehmigung des Antrages eine anerkannte Kurklinik bzw. ein Sanatorium sein. Grund dafür ist, dass nur hier eine fachgerechte und medizinisch sinnvolle Kur erfolgen kann. Vor allem Privatversicherungen ermöglichen es den Müttern oft selbst eine Einrichtung zu wählen. Auch hier gelten jedoch dieselben Bestimmungen für die Zulassung und Anerkennung einer Klinik für die Mutter-Kind-Kur.

Die Kosten und Ausgaben

Kosten und Ausgaben für die Mutter-Kind-Kur werden von den Krankenkassen übernommen. Gesetzlich versicherte Mütter müssen jedoch pro Tag eine Zuzahlung von zehn Euro leisten. Diese wird für bis zu 28 Tage gefordert. Das bedeutet, dass der Betrag für die gesamte Dauer der Mukiku sowie während einer eventuell genehmigten Verlängerung fällig wird. Alle weiteren Kosten trägt hingegen die Versicherung.

Fazit

Die Mutter-Kind-Kur dient dazu, Müttern mit Kindern eine medizinisch notwendige Therapie unter der Begleitung ihrer Kinder zu ermöglichen. Es besteht ein gesetzlicher Anspruch, sofern die Voraussetzungen für die Maßnahme erfüllt sind. Die Dauer der Mukiku beträgt 21 Tage. In Ausnahmefällen ist jedoch eine Verlängerung um eine weitere Woche möglich. Die Teilnahme ist einmal alle vier Jahre möglich. Über den Antrag auf eine Mutter-Kind-Kur befindet in der Regel der medizinische Dienst der Krankenkassen. Dieser verfügt über einen Maßnahmen- und Kriterien-Katalog, in dem festgehalten ist, wer Anspruch auf die Kur hat. Da es sich nicht um einen Urlaub sondern um eine medizinische Maßnahme handelt, sind Mütter nach der Bewilligung des Antrags zur Teilnahme verpflichtet. Sie müssen sich außerdem einem von der Einrichtung festgelegten Behandlungsplan unterziehen. Ansonsten verlieren sie den Anspruch auf eine Mutter-Kind-Kur und müssen unter Umständen die Kosten für die Maßnahme selbst tragen.

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